Montagebedingungen

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1. Allgemeines:

Die Montage unserer Konstruktionen bieten wir Ihnen zu den geltenden Verrechnungssätzen nach Zeit und Aufwand oder zu Festpreisen an. Werkzeuge, Befestigungsmittel, Verbindungen und sonstiges Montagematerial, das zum funktionsfertigen Aufbau notwendig ist, wird von unseren Monteuren mitgebracht. Auf die Leistungsabgrenzungen in unserer Auftragsbestätigung bzw. dem Bauvertrag zugrundeliegendem Angebot wird hiermit hingewiesen.

Wir setzen voraus, dass vor Auftragsvergabe etwaige erforderliche Genehmigungen der Behörden eingeholt wurden und vorliegen. Die Weitergabe von behördlichen Auflagen und Mitteilungen an die zuständigen Behörden zum Bauablauf sind Sache des Bauherren/Auftraggebers. Die Einrichtung/Vorhaltung eines gegebenenfalls erforderlichen Sicherheitskoordinators für die Baumaßnahme ist Sache des Bauherrn/Auftraggebers und ist entsprechend der Vorschriften/Auflagen von diesem einzusetzen.

2. Objektbezogenes:

Mit Auftragsübernahme gilt beiderseits als vereinbart, dass Sie mit uns zusammenarbeiten und die bauseitigen Leistungen rechtzeitig erbringen, damit unsere Montage reibungslos und zusammenhängend verlaufen kann. Dazu ist die Beachtung folgender Punkte wichtig:

I. Anschließende Gebäudeteile, Mauerwerke, etc.:

Die anschließenden Gebäudeteile, Mauern, etc. müssen statisch und von ihrer Substanz her für die geplante Montage geeignet sein. Wir bitten Sie, dieses zu prüfen. Zum Setzen der Dübel ist eine feste Mauerkonsistenz ohne z.B. Setzrisse/Abplatzungen erforderlich. Evtl. nötige Fassadenaussparungen (z.B. in der Wärmedämmung) sind entsprechend der jeweiligen Konstruktion und objektstatischen Vorgaben für uns vorzuhalten. Leider ist es oft unvermeidbar, dass Putz oder Anstriche im Bereich der Anschlusspunkte verletzt werden. Beiputzen und Nachstreichen gehört jedoch nicht zu unseren Leistungen und ist auf Veranlassung und Maßgabe des Bauherrn/Auftraggebers im Anschluß an unsere Montage durchzuführen.

II. Die Fundamente:

Die Fundamente und evtl. erforderliche Nebenleistungen wie Baugrundgutachten/Gründungsdaten (z.B. Prüfung der zul. Bodenpressung) sind bauseitige Leistung und vom Bauherrn/Auftraggeber zu veranlassen. Diese müssen bei Montagebeginn nach den geltenden Regelwerken hergestellt sein.

Die Fundamente werden in der Regel als Köcherfundamente ausgebildet. Wir bauen unsere Konstruktionen komplett auf, richten sie aus und fixieren die Stützen in den Köchern/auf den Fundamentrücken. Das anschließende Vergießen der provisorisch eingespannten Stützen mit Beton (Schnellbinder) gehört nicht zu unseren Leistungen und ist durch den Bauherrn/Auftraggeber zeitnah zu veranlassen.

Die Lage von Erdkabeln, Versorgungsleitungen etc. sind bauseits im Rahmen der Fundamenterstellung (mit Bodenaushub) verantwortlich zu prüfen, und die baulichen Vorschriften sind zu beachten.

Die Fundamente müssen zum Montagezeitpunkt (-beginn) für uns frei zugänglich sein (Bodenbelag und Schalzwerge o.ä. sind zu entfernen). Der Fundamentrücken und die Köcheraussparung muss für uns zugänglich sein und frei von gröberen Verunreinigungen/Fremdmaterialien.

III. Die Unterkonstruktion:

Die Unterkonstruktion aus Metall wird, soweit vertraglich vereinbart, bauseits erstellt. Sie muss statisch tragfähig und außerdem lot-, fluchtend sowie rechtwinkelig ausgerichtet sein.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gehören die Anschlussvorrichtungen, wie Entwässerungsleitungen, Beleuchtungskabel, Erdungskabel etc., zu den bauseitigen Leistungen. Vorkehrungen für Blitz-B70 Schutzvorrichtungen, Anschlüsse und Erdungen sind bereits mit Fundamentgründung bauseits verantwortlich zu prüfen und ggf. herzustellen.

IV. Die Baustelle:

Die Baustelleneinrichtung, sofern erforderlich mit sanitären Einrichtungen, Strom- und Wasserentnahmestellen, sind bauseits einzurichten und für die Dauer der Montage vorzuhalten.

Das Absichern des Grundstücks und der Baustelle vor unbefugtem Betreten erfolgt bauseits. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Bauherrn/Auftraggeber.

Die Baustelle muss frei zugänglich sein. Wir arbeiten mit Rollgerüsten bis zu einer Höhe von max. 3,00 m. Darüber hinaus mit selbstfahrenden Arbeitsbühnen. Der Baustellenuntergrund (Zufahrt und Bauort selbst) müssen hierfür eben, frei von Hügeln und Löchern sowie tragfähig und für Bühnen befahrbar sein. 

Die Baustellenzufahrt muss für LKW’s und Montagekräne sowohl der Breite als auch Tragfähigkeit entsprechend hergerichtet sein. Üblicherweise ist ein 25 to. Teleskopkran sowie LKW’s mit Auflieger bis 13 m Ladelänge bei der Bemessung mindestens zugrundezulegen.

Nicht durch uns herbeigeführte Beschädigungen des Baustellenuntergrundes gehen nicht zu unseren Lasten. Instandsetzungsmaßnahmen sind durch den Bauherrn/Auftraggeber zu veranlassen und zu bezahlen.

Die Baustelle muss so eingerichtet und ggf. abgesperrt sein, dass unsere Monteure ohne Unterbrechung während der tariflichen Arbeitszeiten montieren können. Etwaige Auflagen sind vor Aufnahme unserer Montagetätigkeit gesondert mit uns zu besprechen und die Kostenrelevanz vertraglich abzuklären.

Die Baustelle muss materialgerechte Zwischenlagerflächen (angepasst auf die objektspezifischen Bauteilabmessungen und Gewichte) mit festem Untergrund in unmittelbarer Nähe der Montagestelle aufweisen. Die Baustellenzufahrt für Autokran und LKW’s ist bis zur Zwischenlagerfläche auszubauen und vorzuhalten. Bei öffentlich zugänglichen Montageorten muss eine diebstahlsichere Fläche oder Raum als Zwischenlagerort zur Verfügung stehen.

Auf der Baustelle muss Baustrom (mind. 220V, 16 Amp., zum Schweißen: 380 V, 32 Amp.) und Wasser in der Nähe unseres Montageplatzes entnahmefähig zur Verfügung stehen.

V. Arbeitsschutz:

a) Bauvorhaben mit bauseitigen Tragekonstruktionen:


Bei Gewerken, wo die roda GmbH lediglich mit einer Teilleistung (z.B. Dachlichtbänder auf Hallen oder freistehenden Dachkonstruktionen wie Tankstellendächern o.ä.) beauftragt ist, sind nach Maßgabe der Unfallverhütungsvorschriften bauseits entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen einzurichten und für die Dauer unserer Montage vorzuhalten. Dies können sein:

  • für den Einsatzzweck zugelassene Aufstiegsgerüste am Dachrand,
  • für den Einsatzweck zugelassene Fanggerüste unterhalb des Montagebereiches,
  • für den Einsatzzweck zugelassenen Fangnetze unterhalb unseres Montagebereiches zum Zwecke der Absturzsicherung in Verbindung mit evtl. erforderlichen
    Dachrandsicherungsmaßnahmen (Seitenschutzanlagen),
  • alternativ für zeitlich begrenzte Montageeinsätze und für Arbeiten mit
    Fallsturzrückhaltesystemen (Anseilen unserer Monteure): Integration von Seilfixpunkten und
    Seilführungspunkten (z.B. Ösenschrauben M16 8.8 o. glw.) nach Maßgabe der
    Unfallverhütungsvorschriften entlang der Montagebereiche.

b) Bauvorhaben mit Lieferung und Montage auch der Tragekonstruktion durch roda GmbH:

Es sind keine direkten bauseitigen Vorleistungen durch den Auftraggeber erforderlich. roda GmbH berücksichtigt anhand des Gefährdungspotentials, in Verbindung mit den auszuführenden Leistungen, die nach Maßgabe der UVV zu treffenden Arbeitsschutzmaßnahmen für die Montage. Sofern der Bauherr/Auftraggeber die Stelle eines Sicherheitskoordinators einrichtet und vorhält, erfolgt die Abstimmung der zu treffenden Arbeitsschutzmaßnahmen über diesen Sicherheitskoordinator.

VI. Die Abnahme:

Die Abnahme erfolgt mit Beendigung der Montage. Die Monteure der roda GmbH führen ein entsprechendes Abnahmeprotokoll mit sich. Sofern keine Abnahme stattfindet, gilt das montierte Gewerk unter Maßgabe der VOB/B § 12, Nr. 5, 6 Werktage nach Ingebrauchnahme als mängelfrei abgenommen. Das gleiche gilt bei vorbehaltsloser Schlußzahlung durch den Auftraggeber.

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